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Verwaltungsvollstreckungsgesetz Sachsen-Anhalt
Seit 1994 handeln die Vollstreckungsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt zur Realisierung sowohl öffentlich-rechtlicher als auch privatrechtlicher Forderungen nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz, das durch die Neufassung vom März 2013 fortentwickelt wurde. Der vorliegende Praxiskommentar gibt den Vollstreckungsbehörden mit vielen hilfreichen Erläuterungen und einem umfangreichen Anhang erstmals eine Gesamtübersicht für das Verwaltungsvollstreckungsverfahren in Sachsen-Anhalt an die Hand.

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