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Die Mitgliedschaft des Personengesellschafters und der Nießbrauch an seinem Gesellschaftsanteil
Mit dem Nießbrauch am Gesellschaftsanteil von Personengesellschaftern sind schwierige gesellschaftsrechtliche Fragen verbunden. Wählt die Vertragspraxis daher eine Treuhand, so rücken die Nutznießer häufig ungewollt als haftendes Mitglied in die Gesellschaft ein. Die Untersuchung zeigt, daß der Nießbraucher nach §§ 1068 ff., 1030 ff. BGB weder Gesellschafter wird, noch der persönlichen Haftung unterliegt und gesellschaftsrechtliche Bedenken nicht durchgreifen. Sie geht von ...

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