Die Eigentümlichkeiten der Betriebe, die regelmäßig Außenhandelsfunktionen ausüben, resultieren aus dem grenzüberschreitenden Handelsverkehr, an dem diese Betriebe beteiligt sind, also daraus, daß ihre Geschäftspartner in einem anderen staatlichen Hoheitsgebiet mit einer anderen Geschichte, Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft, in einem anderen Geflecht von Lebensbeziehungen domizilieren. Aus dieser tiefgreüenden Unterschiedlichkeit der Standorte der Partner am Außenhandelsgeschäft ergeben sich für die beteiligten Betriebe ...