Die Datenschutzkonvention des Europarates
Am 1.10.1985 ist die Datenschutzkonvention des Europarates vom 28.1.1981 in Kraft getreten. Sie ist die erste völkerrechtliche Übereinkunft auf dem Gebiet des grenzüberschreitenden Datenschutzes. Die vorliegende Arbeit unternimmt es, das Übereinkommen systematisch darzustellen und kritisch zu untersuchen, wobei nicht nur das internationale Schrifttum, sondern auch unveröffentlichte Materialien ausgewertet werden. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher nationaler Datenschutzrechte werden Formulierungskompromisse und Ausnahmeregelungen erklärt.