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Kreditsicherungsrecht
Der Clou! Wettlauf der Sicherungsgeber, Verhältnis Hypothek zur Grundschuld, verlängerter Eigentumsvorbehalt und Globalzession/Factoring sind häufig Prüfungsgegenstand. Lernen Sie das, was zusammen gehört, als zusammengehörend zu betrachten. Alle examenstypischen Sicherungsmittel im Überblick: Wie sichere ich neben dem bestehenden Rückzahlungsanspruch einen Kredit? Unterschieden werden Personalsicherheiten (z.B. Bürgschaft, Schuldbeitritt) Mobiliarsicherheiten (z.B. Sicherungsübereignung, Sicherungsabtretung, Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht) sowie Immobiliarsicherheiten (Grundschuld und Hypothek). Nur wer ...

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BGB AT III
Der Primäranspruch bzw. Leistungs- oder Erfüllungsanspruch kann nachträglich wegfallen, z.B. durch Erfüllung, Aufrechnung, Anfechtung, Unmöglichkeit. Nur wer Unwirksamkeitsgründe im Kontext des gescheiterten Vertrags einordnet, lernt richtig. Die rechtshemmenden Einreden - z.B. Verjährung, Stundung, Zurückbehaltungsrechte - bewirken, dass der Berechtigte sein Recht nicht (mehr) geltend machen kann. Inhalt: Rechtsvernichtende Einwendungen - Erfüllung § 362 BGB - Erfüllungssurrogate - Ausgeübte Gestaltungsrechte - ...

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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist stark von Richterrecht geprägt und hat sich auch, wie z.B. im Streikrecht, praeter legem entwickelt. Entsprechend häufig sind die Neuerungen. Gleichwohl ist die Arbeitsrechtsklausur im Regelfall standardisiert: Kündigungsschutz (Feststellungsklage) und Lohnzahlung (Leistungsklage) bilden häufig das Grundgerüst. Eingestreut sind regelmäßig Probleme wie z.B. Gratifikationen, Urlaubsabgeltungsanspruch, faktische Bindung und Anwendbarkeit der Grundrechte. Verständnis entsteht, so macht Arbeitsrecht Spaß. Ausgehend ...

30,90 CHF

Handelsrecht
Handelsrecht verschärft wegen der Sonderstellung der Kaufleute viele Bestimmungen des BGB (z.B. § 362, 377 HGB). Auch Vertretungsrecht wird modifiziert (z.B. § 15 HGB Prokura), ebenso die Haftung (§ 25 ff. HGB). So kann eine Klausur ideal gestreckt werden. Deshalb sind Kenntnisse im Handelsrecht unerlässlich, alles in allem aber leicht erlernbar. Inhalt: Das Recht der Kaufleute Vertretung des Kaufmanns Handelsregister ...

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Schuldrecht AT
Das allgemeine Leistungsstörungsrecht war schon immer äußerst klausurrelevant. Dies hat sich durch die Schuldrechtsreform in erheblichem Maße verstärkt, zumal das Besondere Schuldrecht häufig Verweisungen auf die §§ 280 ff. BGB vornimmt (§§ 437, 634 BGB). Entsprechend den Anforderungen in der Klausur ist das Skript von der Rechtsfolge her aufgebaut: Verlangt der Gläubiger Schadensersatz (statt oder neben der Leistung)? Begehrt er ...

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Schuldrecht BT II
Unter Berücksichtigung der Änderungen im Pauschalreisevertragsrecht zum 01.07.2018 Umfassend werden die klausurrelevanten Probleme der Miete, Pacht, Leihe, des Darlehensrechts (samt Verbraucherwiderruf nach §§ 491 ff. BGB) und des Leasing- und Factoringrechts abgehandelt. Die äußerst wichtigen Fragestellungen aus dem Bereich Bürgschaft, Reise- und Maklervertrag kommen ebenfalls nicht zu kurz. Inhalt: Miete Pacht Leihe Darlehen Leasing Factoring Dienstvertrag Schenkung Bürgschaft Reisevertrag Maklervertrag ...

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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist stark von Richterrecht geprägt und hat sich auch, wie z.B. im Streikrecht, praeter legem entwickelt. Entsprechend häufig sind die Neuerungen. Gleichwohl ist die Arbeitsrechtsklausur im Regelfall standardisiert: Kündigungsschutz (Feststellungsklage) und Lohnzahlung (Leistungsklage) bilden häufig das Grundgerüst. Eingestreut sind regelmäßig Probleme wie z.B. Gratifikationen, Urlaubsabgeltungsanspruch, faktische Bindung und Anwendbarkeit der Grundrechte. Verständnis entsteht, so macht Arbeitsrecht Spaß. Ausgehend ...

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