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Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft
Fast so alt wie das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) selbst ist die Frage, inwieweit es vorzeitige Anwendung auf den noch nicht im Grundbuch eingetragenen Begründer oder Erwerber von Wohnungseigentum findet. Die herrschende Rechtsauffassung will die sogenannte werdende Wohnungseigentümergemeinschaft nur bis zur Entstehung der «echten» Gemeinschaft zulassen. Der Verfasser zeigt, daß diese Einschränkung mit dem individuell geprägten Wohnungseigentumsrecht unvereinbar ist, die analoge Anwendung ...

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