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Die Deutsche Bahn AG zwischen Wirtschaftlichkeit und Gemeinwohlverantwortung
Gemäß Art. 87e GG sind die Eisenbahnen des Bundes als Wirtschaftsunternehmen in privatrechtlicher Form zu führen. Die Kapitalmehrheit an den Infrastrukturunternehmen muss allerdings dauerhaft beim Bund verbleiben. Ferner wird der Bund verpflichtet zu gewährleisten, dass dem Allgemeinwohl beim Schienenerhalt, -ausbau und bei den Verkehrsangeboten Rechnung getragen wird. Dieses Regelungsgeflecht sorgt in seiner Bewertung im Hinblick auf den Status der Deutschen ...

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