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Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (SGB XIV)
Praxisnah und gleichzeitig auf wissenschaftlichem Niveau wird das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten dargestellt. Erfasst wird auch die mit der Erbringung von Sozialleistungen an die Opfer von Gewaltkriminalität verbundene Regressnahme beim Täter aufgrund entsprechender, mit der Leistungserbringung auf die Versorgungsverwaltung übergegangener zivilrechtlicher Schadensersatzforderungen (§ 81 a BVG). Gleichzeitig werden sämtliche in Betracht kommenden zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen erläutert. Sowohl ...

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