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Kapitalmarktrechtliche Transparenzbestimmungen und die Offenlegung von Beteiligungsverhältnissen
Die §§ 21 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bilden die zentralen gesetzlichen Vorschriften für die Offenlegung der Stimmrechte an börsennotierten Gesellschaften. Maßgebend für deren Ausgestaltung waren und sind die Harmonisierungs- und Integrationsbemühungen des europäischen Gesetzgebers. Im Mittelpunkt der Untersuchung des deutschen Rechts stehen die in § 22 WpHG normierten Zurechnungstatbestände und die damit verbundenen Auslegungsfragen. Kernstück bildet hierbei die Zurechnung im Falle ...

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