Die Stellung der Gläubiger im russischen Insolvenzverfahren
Trotz wirtschaftlicher Verflechtung bestehen zwischen Russland und Deutschland weder bilaterale Abkommen in Insolvenzsachen noch nehmen die beiden Länder an multilateralen Abkommen teil, welche Regelungen zum Internationalen Insolvenzrecht enthalten. Für deutsche Gläubiger ist daher im Falle einer Insolvenz ihrer russischen Geschäftspartner die Kenntnis ihrer Rechte und Pflichten nach russischem Insolvenzrecht entscheidend, wenn es darum geht, eigene Interessen erschöpfend durchzusetzen. Olga Heinrich ...