Examinatorium Strafprozessrecht
Als klassisches "Examensrepetitorium" ist das Examinatorium auf die im Ersten Staatsexamen übliche "strafprozessuale Zusatzfrage" ausgerichtet. Hierzu werden insgesamt 51 Problembereiche im Überblick dargestellt und am Ende mit einer solchen "Zusatzfrage" versehen, die klausurmäßig beantwortet wird. Diese sind überwiegend an "Originalklausuren" angelehnt, sodass sie als Beispiel dienen, was in den Klausuren verlangt wird. Besonders nützlich für das Referendariat: Bei der Darstellung ...