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Arbeitsrecht des Orchestermusikers
Kunst und Recht sind nicht unvereinbare Gegensätze. Auch bei Künstlern hat das Recht die Aufgabe, die Lebens- und Schaffensgrundlage des einzelnen zu schützen. Dies gilt insbesondere, wenn sie - wie die meisten Orchestermusiker - ihre Tätigkeit als Arbeitnehmer ausüben. Andererseits können sich die Orchesterträger als Arbeitgeber auf die grundgesetzlich gewährleistete Kunstfreiheit berufen. In diesem Spannungsfeld müssen bei der Anwendung arbeitsrechtlicher ...

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