Staudingers Kommentar BGB §§ 1638-1683 (Vermögenssorge, K...
Die Neubearbeitung geht auf vielfältige neue Entscheidungen und Diskussionen zu Einzelaspekten ein: z.B. bei § 1671: Neue Medien (Computernutzung, Internet-Kontakte, Gewicht des Kindeswillens), bei § 1666: Rechtsstellung des ungeborenen Lebens (naciturus), Behandlung von Schulverweigerern.