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Gesammelte Werke / Vorlesungen über die Philosophie des Rechts I
Der erste Teilband lässt die Entwicklungsgeschichte der Hegel'schen Rechtsphilosophie zwischen ihrer erstmaligen Konzeption als einer Philosophie des »objektiven Geistes« in der Heidelberger Enzyklopädie von 1817 und ihrer wirkungsmächtigen Formulierung in Hegels »Grundlinien der Philosophie des Rechts« von 1821 vollständig sichtbar werden.

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