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Warten am Unfallort - eine unabwendbare Pflicht?. (§ 142 Abs. 1, Nr. 1 StGB)
Die Pflicht des Unfallbeteiligten, am Unfallort zu warten, beeinträchtigt sein Recht auf Selbstbegünstigung. Ziel der Arbeit ist daher die Suche nach Alternativen zur Wartepflicht. Dabei steht die Fallgestaltung im Vordergrund, daß ein Unfallbeteiligter von dem anderen das Verbleiben am Unfallort bis zum Eintreffen der Polizei verlangt. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt in der Darstellung und Abwägung der gegensätzlichen Interessen der ...

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