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Der Ersatzanspruch des Leasingnehmers aus 823 Abs. 1 BGB
Leasing ist ein Import aus den USA. Seit dem Jahre 1962 hat es einen Siegeszug im deutschen Wirtschaftsleben angetreten. Mit der weiten Verbreitung des Finanzierungsleasing im gewerblichen wie auch im privaten Bereich sind immer stärker die rechtlichen Probleme dieser Wirtschaftsform in den Blickpunkt geraten. Auch Haftungsfragen spielen - wie die wachsende Zahl von Gerichtsurteilen zum Kfz-Leasing zeigt - eine immer ...

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