Universalität im Internationalen Insolvenzrecht
Ein Ziel des internationalen Insolvenzrechts ist die weltweite Wirkungserstreckung, sog. Universalität, von Insolvenzverfahren. Danach sollen im Idealfall zum einen alle Gläubiger an einem Insolvenzverfahren beteiligt werden, ohne Rücksicht darauf, wo sie ansässig sind, und zum anderen alle Vermögenswerte des Schuldners einbezogen werden, unabhängig von ihrer geographischen Belegenheit im In- oder Ausland. Julia Harten untersucht rechtsvergleichend, wie sich der grenzüberschreitende Wirkungswunsch ...