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Schiedsverfahren zwischen Staaten und Investoren nach Artikel 26 Energiechartavertrag
Unternehmen, die im Ausland investiert haben, benötigen effektiven Rechtsschutz gegenüber völkerrechtswidrigen Maßnahmen des ausländischen Staates. Der diplomatische Schutz und «klassische» Wirtschaftsschiedsverfahren tragen aber weder den Interessen der Investoren noch der beteiligten Staaten hinreichend Rechnung. Demgegenüber weisen völkervertragsrechtlich verankerte Schiedsverfahren wesentliche Vorzüge auf. Beispielhaft zeigt sich das an Artikel 26 des 1998 in Kraft getretenen Energiechartavertrages, der es ermöglicht, einen Vertragsstaat ...

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