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Möglichkeiten der Verlustverrechnung bei Gruppenbesteuerungssystemen unter der Bedingung der wirtschaftlichen Verlusttragung
Das deutsche Steuerrecht beschränkt durch die Organschaftsregelungen eine gemeinschaftliche Besteuerung von Unternehmen auf inländische Vertragskonzerne. Für Beteiligungskonzerne bedingt sich hierdurch aufgrund der mangelnden Verlustverrechnung ein wirtschaftlicher Nachteil in Form einer erhöhten Steuerlast der gesamten Unternehmensgruppe. In grenzüberschreitenden Konstellationen verstärken sich diese Umstände, da die deutschen Regelungen eine grenzüberschreitende Gruppenbesteuerung nicht vorsehen. In der Folge werden die tatsächlich vorliegenden, wirtschaftlichen Verknüpfungen ...

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