Die Verjährung quasivertraglicher Schadensersatzansprüche
Untersucht werden verjährungsrechtliche Probleme, die sich bei der Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht gem. § 179 BGB, des Anfechtenden gem. § 122 BGB sowie aus c.i.c. gem. §§280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2, Abs. 3 BGB stellen können. Bei den genannten Ansprüchen handelt es sich um sog. quasivertragliche Schadensersatzansprüche. Diese Ansprüche sind dadurch gekennzeichnet, dass ein vom ...