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Sicherheits- und Gesundheitsschutz durch die Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit und die Rolle des Betriebsrates
Das BVerfG hat bereits 1992 betont, dass Nachtarbeit grundsätzlich für jeden Menschen schädlich ist. Zudem kann auch Schichtarbeit gesundheitsschädliche Beeinträchtigungen bei den Beschäftigten verursachen. Zugleich fungiert die Arbeit zur Nachtzeit oder in Schichten als verstärkender Faktor im Zusammenhang mit weiteren arbeitsbedingten Belastungsfaktoren. Eine Reduzierung dieser arbeitsbedingten Belastungen kann durch eine entsprechende Gestaltung der Arbeitsbedingungen erreicht werden. Dementsprechend werden in dieser ...

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