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Unternehmensbewertung und Verbundvermögensaufstellung
Die deutschen Steuergesetze enthalten verschiedene Bewertungsanlässe, die eine Unternehmensbewertung erforderlich machen können. Für steuerliche Zwecke, insbesondere im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht, wird dabei meist auf das sog. vereinfachte Ertragswertverfahren zurückgegriffen. Besondere Regeln gelten darüber hinaus für die Bewertung von Grundvermögen und insbesondere Immobilien. Daran knüpft sich auch die sog. Verbundvermögensaufstellung an, wenn und soweit es um die Frage der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregeln ...

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