1 Ergebnis.

Die These vom dinglichen Vertrag
Mit dem Begriff «Dinglicher Vertrag» sind vielfältige bedeutsame Konsequenzen für das Sachenrecht verknüpft. Die Vertragskonstruktion wird dem Eigentumserwerb zugrundegelegt, obwohl der Gesetzgeber beschloß, in 929 Satz 1 BGB den Begriff nicht zu erwähnen. Die Entscheidung der Redaktoren erweist sich bei näherer Betrachtung als inhaltlich gerechtfertigt. Die vorliegende Arbeit entwickelt auf der Basis eines Strukturmodells des Eigentumsrechts ein Übereignungsverfahren, das den ...

120,00 CHF