Die außervertragliche Haftung der Europäischen Gemeinscha...
Bislang ungeklärt ist die Frage, ob die außervertragliche Haftung der Europäischen Gemeinschaften auch bei rechtmäßigem Verhalten eingreift. Artt. 215 Abs. 2 EGV, 188 Abs. 2 EAGV verweisen dazu auf die den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten gemeinsamen allgemeinen Rechtsgrundsätze. Eine Antwort findet sich bei wertender Rechtsvergleichung: Das nationale Staatshaftungsrecht ist darauf zu untersuchen, ob es eine Grundnorm enthält, die den besonderen Anforderungen ...