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Strafrechtliche Produktverantwortung und Zivilrecht
Eine strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen ist im deutschen Strafrecht bisher nicht vorgesehen. Strafrechtlich relevant ist allein das individuelle Verhalten der einzelnen Unternehmensmitglieder. Die Feststellung strafrechtlicher Produktverantwortung knüpft dabei insbesondere an den eigentlichen Entscheidungsträgern innerhalb des Unternehmens an: Dem Vorstand, der Geschäftsführung oder der Gesellschafterversammlung. Bei einem mehrköpfigen Entscheidungsgremium ist allerdings für jedes einzelne Gremiumsmitglied der individuelle Tatbeitrag zu ermitteln. Dabei ...

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