Der Grundsatz der Tarifeinheit
Der Grundsatz der Tarifeinheit "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" findet keinen Niederschlag im Gesetz. Er wird vom BAG angewendet und ist seit mehr als siebzig Jahren Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Er wird in ständiger Rechtsprechung vertreten, ist aber in der Literatur heute umstrittener denn je. Die Autorin beschreibt den Grundsatz der Tarifeinheit in seiner zweifachen Ausprägung, nämlich zunächst im individuellen Arbeitsverhältnis ...