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Von der religiösen zur säkularen Begründung staatlicher Normen
Der moderne Rechtsstaat beansprucht, seine Bürger unterschiedslos als freie und gleiche Personen zu behandeln. Aufgrund dieses allgemeinen Anspruchs sind von der Legitimation staatlicher Normen partikulare ethische Konzeptionen ebenso ausgeschlossen wie Willkür und Privilegium. Eine besondere Frage entsteht aber im Verhältnis zu den großen Religionen, die einerseits selbst mit universalen Geltungsansprüchen auftreten, andererseits als Offenbarungsreligionen durch ihre Geschichtlichkeit aber auch partikular ...

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