Innovation und Vertragsrecht
Während in den Technikwissenschaften teils behauptet wird, der technologische Fortschritt mache rechtliche Institutionen überflüssig, weil Vertragsdurchsetzung zunehmend durch technische Vorrichtungen "geregelt" werden könne, ist das Vertragsrecht in Wirklichkeit keineswegs eine quantité négligeable für die Entstehung von Innovation. Eigeninitiative und freie Willensverwirklichung als zentrale Triebkräfte von Innovation zeichnen nämlich gerade auch das Rechtsgebiet des Vertragsrechts mit seinem Leitmotiv der Privatautonomie aus. ...