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Geschlecht: divers
Die »Dritte Option«, der nicht-binäre Geschlechtseintrag beim Standesamt, ist mit der Novellierung des Personenstandsgesetzes von Dezember 2018 möglich. Doch damit sind längst nicht alle erforderlichen rechtlichen Bedingungen zur Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt umgesetzt. Die Anerkennung der Geschlechtskategorie »divers« führt aber bereits zu notwendigen fachlichen Reflexionen und institutionellen Umgestaltungen in der Sozialen Arbeit. Die Beiträger*innen des Bandes leisten eine kritische Analyse des ...

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