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Arzneistoffe richtig austauschen
Im Fall der Nichtverfügbarkeit eines verordneten Arzneimittels erfolgt zunächst die Prüfung auf wirkstoffgleiche Alternativen. Sind keine wirkstoffgleichen Präparate verfügbar oder lieferbar, sind Apotheken gefordert, nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt, den Patienten auf ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel umzustellen (Aut-simile-Substitution). Vor einer Umstellung eines Patienten auf einen alternativen Wirkstoff ist es notwendig, zunächst die Dosisäquivalenz zum bisherigen Arzneimittel abzuschätzen. Als Hilfestellung ...

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