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Verwertung von Know-how
Die Vertragsgestaltung bei Know-how-Verträgen stößt regelmäßig auf die gleichen Probleme. Mit der Schuldrechtsreform wurde im BGB festgehalten, dass auch sonstige Gegenstände gekauft werden können, auf solche Verträge sollen die kaufrechtlichen Regelungen entsprechend angewendet werden. Know-how gehört, wie andere immaterielle Güter auch, zu den sonstigen Gegenständen. Durch diese gesetzlich festgelegte Zuordnung werden jedoch einige Fragen aufgeworfen, die einer eingehenden Erörterung bedürfen: ...

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