Die Klagslegitimation von kollektiven Gruppen
Wenn eine Person eine ehrenverletzende oder rufschädigende Äußerung gegen eine andere Person richtet, dann ist die betroffene Person berechtigt, eine Klage nach § 1330 ABGB zu erheben. Ein Problem ergibt sich dann, wenn sich die ehrenverletzende oder rufschädigende Äußerung gegen ein Kollektiv richtet. Es stellt sich somit die Frage, ob die Aktivlegitimation bei ehrenrührigen oder kreditschädigenden Äußerungen, die gegen ein ...