Wissenszurechnung im österreichischen Kapitalgesellschaft...
Zahlreiche gesetezliche Bestimmungen knüpfen den Eintritt von Rechtsfolgen an das Wissen des Normadressaten. Für die Beurteilung dieses Tatbestandselements wird bei natürlichen Personen unproblematisch auf deren eigenen Wissensstand abgestellt. Erheblich schwieriger ist jedoch die Kenntnis von (Kapital-)Gesellschaften zu beurteilen, immerhin sind diese als rechtliche Konstrukte weder zu eigenen Wahrnehmungen noch zu eigenem Wissen fähig. Insbesondere stellt sich dabei die Frage nach ...