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Regelungsbedarf bei Public Private Partnerships?
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 9, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Staat arbeitet bei der Erfüllung seiner Aufgaben vermehrt mit dem Bürger zusammen. Die Lehre Otto Mayers, nach der der Staat nicht "paktieren" darf, ist endgültig überholt. Das war sie zwar bereits, als im Jahr 1976 mit Inkrafttreten des VwVfG ...

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