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Zur Strafbarkeit von Konversionsmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung des "Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen"
Konversionsmaßnahmen an Minderjährigen und unter Willensmängeln leidenden Erwachsenen wurden im Jahr 2021 unter Strafandrohung im neu geschaffenen "Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen" verboten. Während der Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode bereits weitreichende Änderungen des Gesetzes vorsieht, hat die Rechtswissenschaft dem Thema bisher nur wenig Beachtung geschenkt. Die Verfasserin nimmt die fehlende öffentliche Wahrnehmung der verheerenden Auswirkungen von Konversionsmaßnahmen zum Anlass, ...

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