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Das Mitglied in der Produktivgenossenschaft im Spannungsfeld zwischen Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht
Die «Unternehmensform» der Genossenschaft war in der DDR weit verbreitet. Dabei spielte es in der Praxis keine Rolle, ob man die Mitglieder dieser Genossenschaften nun als Arbeitnehmer oder als Selbständige definierte, da sich in der Anwendung sozial- und arbeitsrechtlicher Vorschriften der DDR keine wesentlichen Unterschiede ergaben. Die Geltung bundesdeutschen Genossenschafts- und Arbeitsrechts seit der Wiedervereinigung macht jedoch die Differenzierung zwischen ...

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