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Die Erweiterung der DNA-Reihenuntersuchung auf "Beinahetreffer"
Die Erweiterung der DNA-Reihenuntersuchung gem. § 81h StPO auf "Beinahetreffer" hat Probleme geschaffen und verschärft. Der Gesetzgeber hat die Erweiterung für unbedenklich erachtet - eine Fehleinschätzung, die durch einen Eingriff in Art. 6 GG erheblich zu Lasten der Probanden dieser Maßnahme geht. Doch auch die Angehörigen der Probanden sind in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen, sodass in dem vorliegenden ...

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