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Der unionsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Grenze der Rückforderung unionsrechtswidriger mitgliedstaatlicher Beihilfen
Die EU-Kommission lässt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als eine Grenze der Rückforderungsanordnung weitestgehend unberücksichtigt und beruft sich insofern auf die ständige Entscheidungspraxis des EuGH, derzufolge die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Beihilfe grundsätzlich nicht als eine unverhältnismäßige Maßnahme betrachtet werden könne. Mit dieser Arbeit soll die für das EU-Beihilfenrecht bedeutsame Frage beantwortet werden, ob es trotz der durch den EuGH aufgestellten Prinzipien ...

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