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Das Recht der Namensaktie und die Öffnung des Aktienrechts für moderne Kommunikationsmittel
Die Teilnahme an der Hauptversammlung einer deutschen Aktiengesellschaft via Internet vom eigenen Schreibtisch aus - Utopie oder aktienrechtliche Wirklichkeit? Eine unmittelbare Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung per Internet sieht das deutsche Aktienrecht noch nicht vor. Der Gesetzgeber hat aber mit dem Anfang 2001 in Kraft getretenen Gesetz zur Namensaktie und Stimmrechtsausübung zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, moderne Kommunikationsmittel wie Internet oder ...

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