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Strafbare Beteiligung am kriminellen Kollektiv
Gruppendelinquenz, organisiertes Verbrechen, Terrorismus - kollektive Kriminalität hat viele Gesichter. Das Strafrecht erfasst das Zusammenwirken der Akteure vorab über die allgemeinen Regeln zur Täterschaft und Teilnahme. Flankierend dazu hat der Gesetzgeber mit den Banden-, Organisations- und Vereinigungsdelikten aber noch ein System von Tatbeständen bereitgestellt, für die ein kollektives Verhalten konstitutiv ist: Verlangt wird die Beteiligung an einer Bande, einer kriminellen ...

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