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Freiheitsentziehende Maßnahmen in der stationären Altenpflege
Ältere, pflegebedürftige Menschen sind in besonderem Maße von freiheitsentziehenden Maßnahmen betroffen. Vorgebracht als notwendige Vorkehrung zum eigenen Lebens- und Gesundheitsschutz werden Bettgitter angebracht, sedierende Medikamente verschrieben, Türen verschlossen. Diese Maßnahmen stellen jedoch einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf persönliche Freiheit dar und sind zudem nicht selten mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die Betroffenen verbunden. Vor diesem Hintergrund dürfen sie ...

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