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Rechtliche Anforderungen der Beseitigung hochradioaktiver langlebiger Abfälle
Die Thematik der atomaren Beseitigung ist in juristischer Hinsicht bislang nur rudimentär behandelt worden. Dabei vermochte der Bund seiner bereits durch das 4. ÄndG zum AtG von 1976 auferlegten Verpflichtung, eine Anlage zur Sicherstellung und zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle einzurichten, bislang nicht nachzukommen. Wiederholt geänderte entsorgungskonzeptionelle Herangehensweisen haben fortwährend zu einer temporalen Verschiebung der "Endlagerungsfrage" in eine ungewisse Zukunft beigetragen. ...

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