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Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Zum WerkDie Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ist im ElektroG festgelegt und durch Rechtsprechung stark verändert worden. Betroffen sind zahlreiche Branchen, denen weitreichende Verantwortlichkeiten und Kosten auferlegt werden.Gut beraten - der Kommentar behandelt alle Regelungen des ElektroG ausführlich und praxisgerecht, u.a.: Anwendungsbereich, Herstellerbegriff, Herstellerregistrierung, Finanzierungsgarantien, Rücknahmepflicht der Hersteller und die Abholkoordinierung, Gemeinsame Stelle, Kennzeichnung der Geräte, Stoffverbote, Organisation der Sammlung ...

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