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Die Neuabgrenzung von Urheber- und Designrecht
Nach der «Stufentheorie» erhielt Design als «angewandte Kunst» nur bei «deutlichem Überragen der Durchschnittsgestaltung» Urheberrechtsschutz. Mit dem «Geburtstagszugs-Urteil» gab der Bundesgerichtshof diese Theorie auf und setzte das Schutzniveau für angewandte Kunst mit dem der rein bildenden Kunst gleich. Die Autorin untersucht, ob dies gerechtfertigt ist - insbesondere mit Blick auf die Vorgaben der Europäischen Union für Urheber- und Designrecht. Sie ...

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