Vom Reichshofrat zur Reichsfilmkammer
Die Aufsätze ranken sich um die Grundfrage von Autor und Werk durch fünf Jahrhunderte. Reichshofrat und Reichsfilmkammer dienen dabei allein als Verklammerung, um den Untersuchungsgegenstand der Entwicklung der Rechte an herkömmlichen Büchern bis zu den Drehbüchern an Filmen zeitlich einzugrenzen. Liegt zum einen der Schwerpunkt auf Kölner Fällen vor dem Reichshofrat (Gergen), thematisiert Eichacker die Probleme in Nürnberg vornehmlich für ...