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Grundrecht auf staatlichen Schutz
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland muss der Staat nicht nur unmittelbare Eingriffe in die Grundrechte unterlassen. Er ist auch dazu verpflichtet, sich schützend und fördernd vor die Grundrechte zu stellen. Andere kontinental-europäische Verfassungsordnungen weisen ebenfalls grundrechtliche Schutzpflichten auf. Demgegenüber nimmt die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika nach gängiger Vorstellung eine Sonderrolle ein. Vor diesem Hintergrund untersucht die ...

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