Grundrechte im einfachgesetzlichen Gewand
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts taucht in unterschiedlichen Zusammenhängen immer wieder der Begriff der normativen 'Ausgestaltung der Grundrechte' auf, der auf eine positiv grundrechtsentfaltende Funktion des einfachen Gesetzgebers verweist. Grundlegende und ihn bindende Garantien des Grundgesetzes wie die des Eigentums, der Koalitions- oder der Rundfunkfreiheit werden hierdurch unversehens einem gestaltenden Zugriff der Legislative geöffnet. Mit dieser harmonischen Seite des Beziehungsgefüges ...