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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fordert bereits ab dem 1.1.2023 von größeren deutschen Unternehmen die Einhaltung menschenrechtsbezogener Sorgfaltspflichten, die sie innerhalb ihrer Lieferketten zu beachten haben. Wer es bis zu diesem Zeitpunkt nicht geschafft hat, die Einhaltung des Gesetzes zuverlässig im Unternehmen umzusetzen, riskiert massive Sanktionen. Unternehmensjuristen und ihre anwaltlichen Berater stehen deshalb schon jetzt vor enormen Herausforderungen. Kritische Informationslücken schließt in dieser ...

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