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Übernahmerechtliche Kontrolle
Die Erlangung der "Kontrolle" über eine börsennotierte Gesellschaft löst die Verpflichtung zur Abgabe eines übernahmerechtlichen Pflichtangebots aus. Bei der Definition von Kontrolle sind die Interessen der Marktakteure in Ausgleich zu bringen, die am obligatorischen Übernahmeprozess beteiligt sind. Einerseits müssen Erwerbsvorgänge erfasst werden, die ein Schutzbedürfnis der Aktionäre begründen. Dem steht aufgrund der Kosten eines Pflichtangebots auf Investorenseite das Erfordernis der ...

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