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Ordnungswidrigkeitengesetz
Der Handkommentar OWiG mit seinem auf Verständlichkeit und Argumentationstiefe ausgerichteten Konzept hat Bestnoten erhalten. Zu Recht: Strafrechtler erhalten präzise Hinweise zur verwaltungsrechtlichen Vorgehensweise und zu Besonderheiten im OWiG, insbesondere bei Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln. Zahlreiche Hinweise zur zuständigen Verwaltungsbehörde, zur gerichtlichen Durchsetzbarkeit und Beweisführung, Formulierungshilfen (z.B. Einspruch) und Tenorierungen ergänzen die Darstellung. Parallelen und Argumente aus dem Straf- wie Strafprozessrecht erleichtern ...

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